Pflegegrad-Ratgeber
Ihre Übersicht zu Antrag und Leistungen

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Ihnen über die Pflegekasse zustehen. In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, welche Pflegegrade es gibt, wie der Antrag funktioniert und wie wir Sie dabei unterstützen können.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

Pflegegrade einfach erklärt

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade. Sie geben an, wie stark die Selbstständigkeit einer
Person eingeschränkt ist – nicht nur körperlich, sondern auch kognitiv und kommunikativ.

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Geringe Beeinträchtigung. Leistungsansprüche: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratungsleistungen.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Schwere Beeinträchtigung. Höhere Beträge, vollstationäre Pflege wird möglich, alle Leistungen wie Pflegegrad 2.

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Schwerste Beeinträchtigung. Umfangreiche Leistungsansprüche für ambulante und stationäre Pflege.

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Höchste Stufe. Schwerste Einschränkungen mit besonderen Anforderungen. Umfangreichste Leistungsansprüche, oft 24/7-Pflegebedarf.

Wichtiger Hinweis zu Leistungsbeträgen: Die konkreten Geldbeträge der Pflegekasse ändern sich regelmäßig durch Anpassungen des Gesetzgebers. Aktuelle Beträge erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Pflegekasse oder im persönlichen Gespräch bei uns.

Unterstützende Leistungen

Praktische Hilfe rund um die Versorgung

Pflege ist mehr als medizinische Versorgung. Wir kümmern uns auch um die Dinge, die im Alltag oft schwerfallen – damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.

Rezeptabholung
Abstimmung mit Hausärzten
Pflegeberatung für Angehörige
Botengänge zur Apotheke
Kleinere Besorgungen

So beantragen Sie einen Pflegegrad

Der Weg zum Pflegegrad – Schritt für Schritt

Antrag stellen

Formloser Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Das Antragsdatum ist entscheidend für rückwirkende Leistungen.

Begutachtung durch den MD

Der Medizinische Dienst begutachtet zu Hause die Selbstständigkeit in sechs Bereichen (Mobilität, Kognition, Selbstversorgung u. a.).

Bescheid abwarten

Schriftlicher Bescheid in einigen Wochen. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.

Leistungen nutzen

Leistungen rückwirkend ab Antragsdatum möglich. Wir helfen mit einer passgenauen Versorgung das Beste daraus zu machen.

Tipps für die MD-Begutachtung

So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor

Pflegetagebuch führen

Über mindestens eine Woche notieren, welche Hilfe in welchem Umfang nötig ist. Schützt vor zu niedriger Einstufung.

Unterlagen bereithalten

Ärztliche Befunde, Arztbriefe, Medikamentenpläne, Krankenhausberichte – plus Liste der täglichen Hilfen.

Angehörige oder Pflegekraft einbeziehen

Eine vertraute Person dazubitten, die die Pflegesituation gut kennt – kann Details ergänzen.

Ehrlich bleiben

Nicht beschönigen. Es geht um den realen Alltag – auch um schlechte Tage, nicht nur um gute Tage.

Wir unterstützen Sie beim Pflegegrad-Antrag

Beim Antrag, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung oder bei einem Widerspruch – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.

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