Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Geringe Beeinträchtigung. Leistungsansprüche: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratungsleistungen.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwere Beeinträchtigung. Höhere Beträge, vollstationäre Pflege wird möglich, alle Leistungen wie Pflegegrad 2.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung. Umfangreiche Leistungsansprüche für ambulante und stationäre Pflege.
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Höchste Stufe. Schwerste Einschränkungen mit besonderen Anforderungen. Umfangreichste Leistungsansprüche, oft 24/7-Pflegebedarf.
Wichtiger Hinweis zu Leistungsbeträgen: Die konkreten Geldbeträge der Pflegekasse ändern sich regelmäßig durch Anpassungen des Gesetzgebers. Aktuelle Beträge erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Pflegekasse oder im persönlichen Gespräch bei uns.
Unterstützende Leistungen
Praktische Hilfe rund um die Versorgung
Pflege ist mehr als medizinische Versorgung. Wir kümmern uns auch um die Dinge, die im Alltag oft schwerfallen – damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.
Wir unterstützen Sie beim Pflegegrad-Antrag
Beim Antrag, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung oder bei einem Widerspruch – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
